Welche Bereiche können geräumt werden?
Angefragt werden können vollständige oder teilweise Räumungen. Der genaue Umfang wird vor einer Beauftragung festgehalten.
Für komplette Auflösungen finden Sie weitere Informationen zur Wohnungsauflösung und Haushaltsauflösung.
- Wohnungen und Häuser
- Keller und Dachböden
- Garagen und Abstellräume
- Büros und einfache Gewerberäume
- Möbel, Hausrat und demontierbare einfache Einrichtungsgegenstände
Wovon hängt das Angebot ab?
Für eine belastbare Einschätzung zählen nicht nur Quadratmeter. Wichtig sind auch Menge und Art des Hausrats, Etage, Aufzug, Laufwege, Park- und Zufahrtsmöglichkeit, notwendige einfache Demontagen sowie der gewünschte Termin. Fotos zeigen oft mehr als eine lange Beschreibung.
Klare Grenzen bei Gefahrstoffen
Asbest, Chemikalien und andere gefährliche Stoffe werden nicht als normale Entrümpelung angenommen. DINO Objektwerk tritt nicht als spezialisierter Entsorgungsfachbetrieb auf. Wenn solche Materialien vermutet werden, muss dies vorab genannt und gesondert fachlich geklärt werden.
Was passiert mit den geräumten Gegenständen?
Vor Beginn einer Entrümpelung sollte eindeutig feststehen, welche Gegenstände bleiben und was zum vereinbarten Räumungsumfang gehört.
Persönliche Dokumente, Schlüssel, Medikamente, Datenträger sowie wertvolle oder sentimental wichtige Gegenstände sollten vorher aussortiert und sicher aufbewahrt werden.
Die zum Auftrag gehörenden Möbel, Hausratsgegenstände und sonstigen vereinbarten Inhalte werden aus dem Objekt entfernt und abtransportiert. Materialien, die eine besondere fachliche Behandlung erfordern, sowie Gefahrstoffe gehören nicht zum normalen Leistungsumfang.
So läuft eine Entrümpelung ab
Am Anfang stehen die Eckdaten zum Objekt, zur Menge, zum Zugang und zum gewünschten Termin. Fotos helfen dabei, den Umfang besser einzuordnen.
Nach Prüfung der Angaben wird geklärt, ob die Informationen für ein Angebot ausreichen oder ob noch Rückfragen beziehungsweise eine Besichtigung sinnvoll sind.
Anschließend werden Leistungsumfang und Angebot schriftlich festgehalten. Nach Terminvereinbarung werden die vereinbarten Bereiche geräumt und die zum Auftrag gehörenden Gegenstände abtransportiert.
Zum Abschluss wird das Objekt in dem Zustand hinterlassen, der vorher vereinbart wurde.
Besenrein oder mit Endreinigung?
Eine Entrümpelung bedeutet nicht automatisch eine vollständige Reinigung des Objekts.
Soll das Objekt nach der Räumung nur in einem vereinbarten Räumungszustand übergeben werden, wird dies vorab festgelegt. Wenn anschließend eine gründlichere Reinigung benötigt wird, kann eine separate Endreinigung angefragt werden.
So bleibt von Anfang an klar, welche Arbeiten Teil der Entrümpelung sind und welche zusätzlich vereinbart werden.
Was nicht in eine normale Entrümpelung gehört
Asbest, Chemikalien und andere gefährliche Stoffe benötigen eine gesonderte fachliche Behandlung und gehören nicht zur normalen Entrümpelung.
Auch Arbeiten, für die besondere handwerkliche Zulassungen oder Fachbetriebe erforderlich sind, werden nicht automatisch Bestandteil eines Räumungsauftrags.