Ein Auftrag mit mehreren Teilen
Zum Haushalt können Wohnräume, Keller, Dachboden, Garage und Abstellflächen gehören. Eine vollständige Liste verhindert, dass wichtige Bereiche erst am Ausführungstag sichtbar werden.
- Räume und Nebenflächen benennen
- Gegenstände zum Behalten eindeutig markieren
- Zugang, Etage und Aufzug angeben
- Termin oder Wohnungsübergabe nennen
Was in die Angebotserstellung einfließt
Entscheidend sind Menge und Art des Inhalts, Tragewege, Etagen, Zufahrt, einfache Demontagearbeiten und zusätzlicher Reinigungsbedarf. Nach einer Foto- und Angabenprüfung wird geklärt, ob ein Angebot möglich ist oder zunächst eine Besichtigung benötigt wird.
Sensible Dinge vorher sichern
Persönliche Dokumente, Wertsachen, Schlüssel, Datenträger und Medikamente gehören nicht in den normalen Räumungsumfang. Bitte nehmen Sie diese vorab heraus und vermeiden Sie entsprechende Inhalte auf Fotos.
Wann wird eine Haushaltsauflösung benötigt?
Eine Haushaltsauflösung kann aus sehr unterschiedlichen Gründen notwendig werden. Dazu gehören zum Beispiel der dauerhafte Auszug aus einer Wohnung oder einem Haus, der Wechsel in eine kleinere Wohnung oder ein Umzug in eine andere Wohnform.
Auch bei einem Nachlass kann es notwendig sein, einen vollständigen Haushalt strukturiert aufzulösen.
Welche Räume und Nebenflächen dazugehören, wird vorab gemeinsam über die Anfrage geklärt.
Was geschieht mit dem Hausrat?
Vor Beginn sollte eindeutig festgelegt sein, welche Möbel und Gegenstände bleiben und was zum vereinbarten Auftrag gehört.
Persönliche Dokumente, Schlüssel, Medikamente, Datenträger sowie wertvolle oder emotional wichtige Gegenstände sollten vorher gesichert werden.
Der vereinbarte Hausrat wird aus den zum Auftrag gehörenden Räumen entfernt und abtransportiert. Gefahrstoffe oder Materialien, die eine besondere fachliche Behandlung benötigen, gehören nicht zur normalen Haushaltsauflösung.
Wann ist eine Besichtigung sinnvoll?
Gute Fotos und vollständige Angaben reichen in vielen Fällen für eine erste Einschätzung aus.
Bei größeren Haushalten, mehreren Nebenräumen, sehr vielen Möbelstücken oder schwer einschätzbaren Zugängen kann eine Besichtigung sinnvoll sein. Das gilt auch dann, wenn sich Menge oder Umfang anhand der übermittelten Informationen nicht zuverlässig einschätzen lassen.
Ob eine Besichtigung notwendig ist, wird nach Prüfung der Anfrage geklärt.
Wie soll das Objekt am Ende übergeben werden?
Vor der Beauftragung sollte feststehen, welcher Abschlusszustand gewünscht ist.
Der Auftrag kann sich auf die eigentliche Haushaltsauflösung und Räumung beschränken. Wenn anschließend eine zusätzliche Reinigung erforderlich ist, kann eine separate Endreinigung vereinbart werden.
Eine Wohnungsauflösung bezieht sich in der Regel auf eine konkrete Wohnung und die zugehörigen Bereiche. Bei einer Haushaltsauflösung kann dagegen – abhängig vom Objekt – der gesamte Haushalt einschließlich weiterer Nebenräume und zusätzlicher Flächen betrachtet werden.