Der gewünschte Zustand entscheidet
‚Endreinigung‘ kann je nach Vermieter, Eigentümer oder Projekt etwas anderes bedeuten. Teilen Sie vorhandene Übergabeanforderungen mit und nennen Sie Bereiche, die besondere Aufmerksamkeit brauchen.
- Leere Wohnungen nach dem Auszug
- Räume nach einer Wohnungsauflösung
- Geeignete kleinere Gewerbeflächen
- Erreichbare Küchen-, Sanitär-, Boden- und Oberflächenbereiche nach Vereinbarung
Termin realistisch planen
Ideal ist ein Zeitfenster nach Abschluss von Transport oder Räumung und vor der Übergabe. Bitte nennen Sie, wann die Räume tatsächlich frei sind, ob Wasser und Strom verfügbar bleiben und wie der Zugang geregelt ist.
Kombinierte Anfrage
Wenn DINO Objektwerk zuvor räumt oder beim Umzug unterstützt, können Sie beide Leistungen in einer Anfrage beschreiben. Sie werden im Angebot dennoch klar voneinander abgegrenzt.
Wann wird eine Endreinigung benötigt?
Eine Endreinigung kann nach einer Entrümpelung oder nach einer Wohnungsauflösung sinnvoll sein, wenn die geräumten Räume anschließend in einem genauer vereinbarten Zustand übergeben werden sollen.
Weitere typische Anlässe sind ein Umzug oder Auszug, eine bevorstehende Wohnungsübergabe sowie die Übergabe eines leeren oder weitgehend leeren Objekts. Voraussetzung ist immer, dass die betreffenden Räume und der gewünschte Umfang vorab festgelegt werden.
Eine Endreinigung ist keine Garantie für die Abnahme oder die Rückzahlung einer Kaution. Entscheidend sind die konkrete Vereinbarung und die Anforderungen der jeweiligen Übergabe.
Besenrein oder Endreinigung?
Ein als besenrein bezeichneter oder anderweitig vereinbarter Räumungszustand ist praktisch nicht dasselbe wie eine detailliertere Endreinigung. Bei einer geräumten Übergabe kann sich der Auftrag beispielsweise auf das Entfernen loser Rückstände beschränken, während eine Endreinigung zusätzlich festgelegte Oberflächen und Bereiche umfasst.
Der Begriff besenrein wird hier nicht rechtlich definiert. Vor der Ausführung muss konkret vereinbart sein, welche Räume und Arbeiten zum Auftrag gehören.
Was sollte vor der Endreinigung geklärt sein?
Zuerst ist zu klären, ob die Räume vollständig leer oder noch teilweise möbliert sind. Danach werden die einbezogenen Räume, Boden- und Oberflächenarten sowie Küchen- oder Sanitärbereiche festgehalten, sofern diese dazugehören.
Auch der Übergabetermin und Bereiche mit zusätzlichem Aufmerksamkeitsbedarf sollten bereits in der Anfrage stehen. So lässt sich der Auftrag zeitlich und inhaltlich von der vorherigen Räumung oder dem Umzug abgrenzen.
- Leerstand oder verbleibende Möblierung
- Einbezogene Räume und Flächen
- Küche und Sanitärbereiche, sofern vereinbart
- Übergabetermin
- Besondere Schwerpunkte