Welche Arbeiten können vereinbart werden?
Die Liste beschreibt mögliche Arbeiten. Welche davon tatsächlich ausgeführt werden und in welchem Intervall, wird für das jeweilige Objekt vorab festgelegt.
- Treppen und Podeste kehren oder reinigen
- Erreichbare Bodenflächen feucht reinigen, soweit Oberfläche und Vereinbarung dazu passen
- Handläufe und Geländer
- Eingangsbereich
- Erreichbare Tür- und Kontaktflächen nach Vereinbarung
- Sichtbare Spinnweben in erreichbaren Bereichen
- Weitere Gemeinschaftsflächen, wenn sie ausdrücklich Teil des Auftrags sind
Objektdaten für die Anfrage
Hilfreich sind Adresse beziehungsweise Ort des Objekts, Anzahl der Hauseingänge und Etagen, Bodenarten, gewünschtes Intervall und vorhandene Zugangsmöglichkeiten. Die rechtliche Anschrift des Auftraggebers muss dafür nicht öffentlich erscheinen.
Für Mehrfamilienhäuser und kleinere Bestände
Die Treppenhausreinigung kann für ein einzelnes Mehrfamilienhaus oder für kleinere verwaltete Bestände vereinbart werden. Das Angebot richtet sich an Vermieter, private Eigentümer und kleinere Hausverwaltungen, wenn Objekt und Leistungsumfang praktisch zum Betrieb passen.
Auch bei mehreren Eingängen wird jeder Auftrag anhand der tatsächlichen Flächen, Zugänge und Anforderungen geprüft. Daraus wird keine pauschale Zusage für große oder besonders komplexe Bestände abgeleitet.
Ein klarer Turnus verhindert Missverständnisse
Vor Beginn werden Häufigkeit, einbezogene Bereiche, Zugang und besondere Schwerpunkte festgelegt. So ist für beide Seiten erkennbar, ob beispielsweise nur Treppen und Podeste oder auch Eingangsbereich und weitere Gemeinschaftsflächen zum Auftrag gehören.
Ändert sich die Nutzung oder zeigt sich ein anderer Bedarf, kann die Vereinbarung gemeinsam angepasst werden. Maßgeblich bleibt der konkret abgestimmte Umfang.